Ortsrecht Markt Neubrunn

Die Rechtssammlung Ortsrecht im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die über die Anschlagstafeln bekannt gemachte niedergelegte Fassung des Ortsrechts. Es können aus dieser Sammlung des Ortsrechts des Marktes Neubrunn auch keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.

Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Marktes Neubrunn gerne zur Verfügung.

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