Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit bzw. Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen und/oder Durchfall
ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.
Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn
- das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten
Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist,
- das Kind 24 Stunden fieberfrei war und
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-
Test) vorliegt (Entscheidung über Test trifft Ärztin/Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?
Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.
- Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflegestelle/HPT bis zum Schulalter und Schulkindern der Grundschulen/Grundschulstufen ist der Besuch der Betreuungseinrichtung mit
leichten, neu auftretenden nicht fortschreitenden Krankheitssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten ohne Fieber) erlaubt. - Für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
- Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Besuch der Betreuungseinrichtung
nicht erlaubt.
- Der Besuch der Betreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn
1. nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde
und
2. im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen
eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde.