Allgemeinverfügung des Landkreises Würzburg bezüglich der Ausbreitung der Geflügelpest
Unter anderem
- gibt es für alle privaten und gewerblichen Tierhalter (bis einschließlich 1.000 Tiere), die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel) im Gebiet des Landkreises Würzburg halten, verschiedene Anordnungen,
- sind Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten,
- gilt ein Fütterungsverbot für Wildvögel (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel).
Wir bitten diese Anordnung dringend zu beachten.