Ortsrecht Markt Neubrunn
Die Rechtssammlung Ortsrecht im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die über die Anschlagstafeln bekannt gemachte niedergelegte Fassung des Ortsrechts. Es können aus dieser Sammlung des Ortsrechts des Marktes Neubrunn auch keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.
Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Marktes Neubrunn gerne zur Verfügung.
Die Nutzung des Neubrunner Ortsrechts ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung, ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitung bzw. Weitergaben in Datei- oder Druckform o. ä. ist nicht zulässig.
Entsorgung
- Änderung BGS-EWS 2019.pdf
- ÄndS zur Verbesserungssatzung der Entwässerungseinrichtungen BA 10.pdf
- Entwässerungssatzung - Beitrag- und Gebührensatzung.pdf
- Entwässerungssatzung 1. Änderung 2013.pdf
- Entwässerungssatzung.pdf
- Verbesserungsbeitragssatzung für die Entwässerungseinrichtung BA 10.pdf
- Satzung Gebührenänderung Entwässerungsgebühr 2011.pdf