Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest
Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Der Landkreis Würzburg hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese haben wir an unseren Aushangkästen veröffentlicht.
Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Den-noch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel-pest/.