Änderung der Personalausweisgebührenverordnung zum 01.01.2021
Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt weiterhin bei 22,80 €, ebenso wie die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis unverändert bei 10,- € bleibt.
Im Gegenzug entfallen ab 01.01.2021 die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neufestsetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises (bis zum 31.12.2020 noch jeweils 6,- €).